Was, wie, wo, wer?

19.04.2018

Gewalt gegen Lehrer

Bei Fragen zum Thema Gewalt ist der VBE NRW Ansprechpartner für seine Mitglieder

Was ist zu tun nach einem Angriff?
Besteht gegen Schülerinnen und Schüler der Verdacht der Begehung einer Straftat, so hat die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen. Soweit sich der Verdacht einer sonstigen strafbaren Handlung ergibt, hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische und schulpsychologische Unterstützung oder erzieherische Einwirkungen beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen ausreichen, oder ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn gefährliche Körperverletzung vorliegt (vergleiche gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums, des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 22.8.2014 sowie § 29 der Allgemeinen Dienstordnung [ADO]).

Gibt es Handreichungen?
In den Bezirksregierungen Detmold und Münster wird bereits an einer Handreichung „Gewalt gegen Lehrkräfte“ gearbeitet. Auf dieser Basis soll eine landeseinheitliche Praxis erreicht werden.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat allen Schulen den Notfallordner „Hinsehen und Handeln für Schulen in NRW“ zur Verfügung gestellt. Er enthält umfassende Empfehlungen für annähernd alle potenziellen Krisenereignisse und eine Konkretisierung der Handlungsschritte und Maßnahmen für unterschiedliche Krisensituationen. Die Thematik Gewalt gegen Lehrkräfte ist unter „Gewalt gegen Schulpersonal“ als mögliches Krisenereignis Bestandteil des Notfallordners.

Wer sind meine Ansprechpartner?
Es gibt eine klare Beratungs- und Unterstützungsstruktur, wenn sich betroffene Lehrkräfte melden. Erster Ansprechpartner ist die Schulleitung, dann die Schulaufsicht. Im Rahmen der Verpflichtung des Dienstherrn zur Fürsorge wird alles getan, um Lehrkräften in schwierigen Situationen zu helfen. Dazu gehört neben der Beratung auch eine großzügige Praxis bei der Zusage von ggf. erforderlichem Rechtsschutz. Kommunale Beratungsstellen in den nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten vermitteln im Bedarfsfall Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Schulen, Eltern sowie an Schülerinnen und Schüler. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt steht mindestens eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe mit einer gesonderten Ausbildung im Krisenmanagement (Notfallpsychologie) zur Verfügung. Die Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst der Schule. Sie nutzt psychologische Erkenntnisse, um die Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu unterstützen und berät alle schulischen Akteure.

Gibt es Präventionsangebote?
Die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein- Westfalen, die das Ministerium für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf errichtet hat, ist ein Ansprechpartner. Sie ist für Schulen eine zentrale Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem Engagement gegen Gewalt und Ausgrenzung.
In vielen Schulen gibt es darüber hinaus seit langer Zeit Beratungslehrkräfte. Sie beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen beispielsweise im Hinblick auf besondere Unterstützungsbedarfe der Lernförderung, des sozialen Lernens oder auch bei schwierigen Anlässen wie konkreten Gewaltereignissen.

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